Gesetze zur Homosexualität

Homosexualität wird mittlerweile in Deutschland und vielen anderen Ländern akzeptiert. Aber es gibt auch immer noch Länder, in denen die gleichgeschlechtliche Liebe unter Strafe gestellt und als Verbrechen behandelt wird.

In Preußen wurde bis zum Jahr 1794 Homosexualität mit dem Tode bestraft. Später wurde diese dann in eine Gefängnisstrafe umgewandelt, die 1872 mit dem §175 ins Strafgesetz des Deutschen Reiches aufgenommen wurde. Dieser Paragraf bestand noch bis zum Jahr 1969 weiter und wurde dann im September des Jahres abgeändert, sodass es nur noch bei unter 21 jährigen unter Strafe gestellt war.
Eine wirkliche Änderung gab es erst im Jahr 1994, da wurde dieser Paragraf vollständig gestrichen. Homosexuelle waren ab diesem Zeitpunkt im Sexualstrafrecht den Heterosexuellen Menschen gleichgestellt.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit Ende der 90iger Jahre das Gesetz über die eingetragene Lebensgemeinschaft. Homosexuelle Paare können so ihre Partnerschaft unter einen rechtlichen Rahmen setzen. Da sie sich gesetzlich als Partnerschaft eingetragen haben, können sie so in bestimmten Dingen gesetzlich absichern. Das gleichgeschlechtliche Paar verpflichtet sich zur gemeinsamen Lebensführung und sie dürfen auch einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Beim Güterrecht wirkt dann auch die Zugewinngemeinschaft, so wie dies auch bei der Ehe zwischen Frau und Mann der Fall ist. Auch im Erbrecht gibt es hier entsprechende Gesetze. So können diese Lebenspartner ein gemeinsames Testament festlegen, dem Lebenspartner steht ein gesetzliches Erbrecht zu.
Seit dem 1. Januar 2011 sind schwule und lesbische Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft auch beim Einkommenssteuergesetz nicht länger benachteiligt.
Auch im Sozialrecht sind nun gleichgeschlechtliche Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt und sie können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversichern.

Während ist fast allen westlichen Ländern die Homosexualität nicht strafbar ist, sieht das in der islamischen Welt anders aus. Hier wird die gleichgeschlechtliche Liebe streng bestraft. In Ländern wie Iran, Irak, Sudan oder Afghanistan und Pakistan droht wegen der gleichgeschlechtlichen Lebensweise sogar noch die Todesstrafe.